Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie weitere Gesundheitsberufe
Mit Ihrer Praxis in die Schweiz
Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Deutschland: Wir zeigen Ihnen, welche Anerkennungen, Bewilligungen und Zulassungen Sie brauchen – und begleiten Sie bis zur eigenen Praxis.

Das Wichtigste in Kürze
Wer in der Schweiz selbständig praktiziert, braucht ein anerkanntes Diplom (MEBEKO), eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und – für die Abrechnung über die Grundversicherung – die OKP-Zulassung. Diese setzt seit 2022 in der Regel drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte voraus. Für einzelne Fachgebiete der Grundversorgung gelten befristete Ausnahmen.
Schnellcheck
Wo stehen Sie auf dem Weg in die Schweiz?
Drei Fragen geben eine erste Orientierung, welche Schritte Ihnen noch fehlen.
Schnellcheck: 3 Fragen
Ihr Weg in die eigene Praxis in der Schweiz
Wählen Sie eine Phase, um zu sehen, was dabei passiert.
Diplom anerkennen lassen
Die MEBEKO prüft und anerkennt Ihr ausländisches Diplom und Ihren Weiterbildungstitel.
- Gesuch bei der MEBEKO
- Weiterbildungstitel prüfen
- Eintrag im Medizinalberuferegister
Zulassungsweg planen
Wir klären, ob Sie die Dreijahresregel erfüllen oder eine Ausnahme infrage kommt.
- Tätigkeit an Weiterbildungsstätte
- Ausnahmen in der Grundversorgung
- Höchstzahlen im Zielkanton
Bewilligung beantragen
Der Kanton erteilt die Berufsausübungsbewilligung für die selbständige Tätigkeit.
- Unterlagen zusammenstellen
- Sprachnachweis
- Gesuch beim Kanton
Praxis finden oder gründen
Übernahme oder Neugründung – wir suchen und prüfen passende Optionen.
- Praxissuche über unser Netzwerk
- Standortanalyse
- Businessplan und Finanzierung
Start in der Schweiz
Wir begleiten Sie bis zur Eröffnung und in den ersten Monaten.
- OKP-Zulassung und ZSR-Nummer
- Anschluss an das EPD
- Praxisorganisation und Team
Zulassung zur Grundversicherung (OKP)
Grundregel
Drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte, gültig seit 1. Januar 2022.
Sprachkenntnisse
Nachweis der Amtssprache der Region als eigene Voraussetzung.
Ausnahme Grundversorgung
Bei Unterversorgung können Kantone für Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie Ausnahmen gewähren – befristet bis 31. Dezember 2027.
Höchstzahlen
In gewissen Regionen und Fachgebieten begrenzen Kantone die Zahl der Zulassungen.
Stand: November 2026 · Quellen: BAG, Kanton Aargau
Häufige Fragen
Kann ich als Ärztin oder Arzt aus Deutschland eine Praxis in der Schweiz eröffnen?
Ja. Sie brauchen ein von der MEBEKO anerkanntes Diplom, eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und für die Abrechnung über die Grundversicherung die OKP-Zulassung. Wir prüfen mit Ihnen, welche Schritte noch fehlen.
Was ist die Dreijahresregel?
Seit 1. Januar 2022 setzt die Zulassung zur OKP in der Regel voraus, dass Sie drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben (Quelle: BAG).
Gibt es Ausnahmen von der Dreijahresregel?
Ja, für Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, wenn im Kanton eine Unterversorgung droht. Die Ausnahme ist bis 31. Dezember 2027 befristet; eine Verlängerung wird im Parlament beraten (Stand November 2026).
Wer anerkennt mein deutsches Diplom?
Die Medizinalberufekommission MEBEKO des Bundes. Ohne anerkanntes Diplom ist keine ambulante ärztliche Tätigkeit möglich.
Kann ich ohne OKP-Zulassung praktizieren?
Mit Berufsausübungsbewilligung können Sie selbständig tätig sein, aber nicht über die Grundversicherung abrechnen. Das betrifft die meisten Patientinnen und Patienten, daher ist die OKP-Zulassung in der Regel entscheidend.
Zuletzt aktualisiert: November 2026
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