Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie weitere Gesundheitsberufe

Mit Ihrer Praxis in die Schweiz

Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Deutschland: Wir zeigen Ihnen, welche Anerkennungen, Bewilligungen und Zulassungen Sie brauchen – und begleiten Sie bis zur eigenen Praxis.

Schweizer Flagge vor den Alpen
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Das Wichtigste in Kürze

Wer in der Schweiz selbständig praktiziert, braucht ein anerkanntes Diplom (MEBEKO), eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und – für die Abrechnung über die Grundversicherung – die OKP-Zulassung. Diese setzt seit 2022 in der Regel drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte voraus. Für einzelne Fachgebiete der Grundversorgung gelten befristete Ausnahmen.

Schnellcheck

Wo stehen Sie auf dem Weg in die Schweiz?

Drei Fragen geben eine erste Orientierung, welche Schritte Ihnen noch fehlen.

Schnellcheck: 3 Fragen

Ist Ihr Diplom in der Schweiz anerkannt (MEBEKO) oder ein Schweizer Diplom?
Haben Sie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung?
Waren Sie drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte tätig?
Ihre EinschätzungBeantworten Sie die drei Fragen für eine erste Orientierung.
Erste Orientierung, keine Rechts- oder Zulassungsberatung. Für einzelne Fachgebiete der Grundversorgung gelten Ausnahmen.

Ihr Weg in die eigene Praxis in der Schweiz

Wählen Sie eine Phase, um zu sehen, was dabei passiert.

Diplom anerkennen lassen

Die MEBEKO prüft und anerkennt Ihr ausländisches Diplom und Ihren Weiterbildungstitel.

  • Gesuch bei der MEBEKO
  • Weiterbildungstitel prüfen
  • Eintrag im Medizinalberuferegister

Zulassung zur Grundversicherung (OKP)

Grundregel
Drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte, gültig seit 1. Januar 2022.

Sprachkenntnisse
Nachweis der Amtssprache der Region als eigene Voraussetzung.

Ausnahme Grundversorgung
Bei Unterversorgung können Kantone für Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie Ausnahmen gewähren – befristet bis 31. Dezember 2027.

Höchstzahlen
In gewissen Regionen und Fachgebieten begrenzen Kantone die Zahl der Zulassungen.

Stand: November 2026 · Quellen: BAG, Kanton Aargau

Häufige Fragen

Kann ich als Ärztin oder Arzt aus Deutschland eine Praxis in der Schweiz eröffnen?

Ja. Sie brauchen ein von der MEBEKO anerkanntes Diplom, eine kantonale Berufsausübungsbewilligung und für die Abrechnung über die Grundversicherung die OKP-Zulassung. Wir prüfen mit Ihnen, welche Schritte noch fehlen.

Was ist die Dreijahresregel?

Seit 1. Januar 2022 setzt die Zulassung zur OKP in der Regel voraus, dass Sie drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben (Quelle: BAG).

Gibt es Ausnahmen von der Dreijahresregel?

Ja, für Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, wenn im Kanton eine Unterversorgung droht. Die Ausnahme ist bis 31. Dezember 2027 befristet; eine Verlängerung wird im Parlament beraten (Stand November 2026).

Wer anerkennt mein deutsches Diplom?

Die Medizinalberufekommission MEBEKO des Bundes. Ohne anerkanntes Diplom ist keine ambulante ärztliche Tätigkeit möglich.

Kann ich ohne OKP-Zulassung praktizieren?

Mit Berufsausübungsbewilligung können Sie selbständig tätig sein, aber nicht über die Grundversicherung abrechnen. Das betrifft die meisten Patientinnen und Patienten, daher ist die OKP-Zulassung in der Regel entscheidend.

Zuletzt aktualisiert: November 2026

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